Titelschutz Anzeiger

Der Titelschutz Anzeiger

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich freitags als PDF per E-Mail
1 x monatlich als Printexemplar per Post

Bezugskosten:
außerhalb des Empfängerkreises
60,00 Euro (+USt)

Auflage: 5.200

Anzeigenpreise:
Die aktuellen Mediadaten finden Sie hier 


Werktitelschutz

Grundsätzlich entsteht der Schutz eines Titels mit der erstmaligen Benutzung (also für gewöhnlich mit dem Erscheinen des Werks), solange ein anderer nicht berechtigte ältere Ansprüche auf diesen Titel hat. Die fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung älterer Titel kann viel Geld kosten, da der Inhaber der Rechte Schadenersatz berechnen kann.
Es empfiehlt sich also grundsätzlich, vor der Benutzung eines neuen Titels möglichst sorgfältig zu prüfen, ob bereits ältere Ansprüche bestehen.

Eine Titelschutzanzeige kann in zweierlei Hinsicht von Nutzen sein:

  1. Der Anspruch auf Schutz des Werktitels entsteht nicht erst mit seiner Benutzung. Er wird vorverlegt.
  2. Inhaber älterer Rechte, die durch die Titelschutzanzeige informiert werden, können bereits im Vorfeld der Veröffentlichung ihre Ansprüche anmelden.

Die Vorverlegung des Rechtsanspruches ist deshalb von Nutzen, weil der Titel dann schon während der Produktion intern und auch für Werbung genutzt werden kann. Die Gefahr, von einem Plagiator "überholt" zu werden, wird reduziert.

Die Information des Marktes und eventueller Mitbewerber mit älteren Rechten kann diese dazu bewegen, ihre Ansprüche früh anzumelden. Im allgemeinen wird eine Auseinandersetzung über die Rechte an dem jeweiligen Werktitel um so teurer werden, je weiter die Planungs- und/oder Produktionsphase fortgeschritten ist.

Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Titelschutzanzeige sind ein konkreter Plan und seine sukzessive Verwirklichung. Die Titelschutzanzeige ist nicht geeignet, auf Zeit und Ewigkeit eine Werksbezeichnung zu blockieren. Ihre Wirkung ist zeitlich begrenzt. (Die in diesem Zusammenhang oft erwähnte Frist von sechs Monaten ist lediglich eine Hilfsgöße und wird in der Rechtsprechung nicht immer Stand halten. Als Vorbereitungszeit für eine neue Zeitschrift mögen sechs Monate ausreichen, für eine neue TV-Serie kann der Zeitraum reichlich knapp sein.)

Da die Titelschutzanzeige nur dann ihren Zweck erfüllt, wenn sie die betroffenen Verkehrskreise erreicht, muss sie in einem geeigneten Medium geschaltet werden.
Der Titelschutz Anzeiger erfüllt diesen Anspruch in hohem Maße: Er wird als kostenloses Anzeigenblatt den bekannten Marktteilnehmern

sowie Medien- und Wettbewerbs-Anwälten wöchentlich kostenlos zugestellt.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Informationen die anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können.

Der aktuelle Titelschutz Anzeiger, das Archiv der Titel und Hinweise auf aktuelle Urteile zum Thema Werktitelschutz sind unter www.titelschutzanzeiger.de aufrufbar.

Handbuch für Presse-Vertrieb und -Verkauf